Beim AAT® handelt es sich um eine delikt- und defizitspezifische Behandlungsmaßnahme für gewaltbereite Mehrfachtäter ab 14 Jahre.
Das AAT® kann auf richterliche Weisung gemäß §10 JGG durchgeführt werden.
Die obersten Ziele sind:
- Neue Opfer vermeiden
- Verabschiedung vom Faustrecht
- Wiederlegung der These „Gewalt macht stark und unangreifbar“
- die Verantwortungsübernahme des Täters für seine Taten und damit eine Reduktion gesellschaftlich nicht zu tolerierender Gewalt
Wir verfolgen ein optimistisches Menschenbild:
Den Jugendlichen mögen und annehmen und gleichzeitig sich klar und deutlich von den Taten distanzieren!
Das AAT® entspricht den Qualitätsstandards des Instituts für Sozialpädagogik und Sozialarbeit (ISS) in Frankfurt am Main und dem Deutschen Institut für Konfrontative Pädagogik (IKD) in Hamburg.
Inhalte:
- Herausarbeiten der Aggressivitätsauslöser
- Widerlegung von Fehlannahmen z.B. „Gewalt macht stark und unangreifbar“
- Bearbeitung des Real- und Idealselbst
- Neutralisierungstechniken
Die Konfrontation der Neutralisierungen (‘das war doch halb so wild’) und die “Einmassierung des Realitätsprinzips” (Redl) und die Folgen für das Opfer.
- Opferkommunikation
- Provokationstest
- Tatkonfrontation
- „heißer Stuhl“
Methoden:
- Kohäsions- und Bewegungsspiele
- Biographie Arbeit
- Rollenspiel
- Inszenierungen
- Aufstellungen
- Visualisierung
- Konfrontation
Sollte dieses Angebot Ihr Interesse geweckt haben, so freuen wir uns Ihnen weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Bitte wenden Sie sich an unser Sekretariat unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 02961/ 966 43-0.